Allgemeine Geschäftsbedingungen

Generell

Es gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen bedürfen der Schriftform und bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Stand Mai 2013.

Shape Creators
Schwalbenweg 22
91091 Großenseebach
§ 1 Leistungsgegenstand
Shape Creators verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen. Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden. Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
§ 2 Training
Die Dauer einer persönlichen Trainingseinheit (1:1) beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. Der Beginn des Trainings ist nur nach einem Gesundheits-Check-Up (Physical Activity Readiness Questionnaire – PAR-Q) durch Shape Creators, möglich.
§ 3 Sonstige Leistungen
Shape Creators steht seinen Klienten außerhalb der Betreuungszeiten von Mo–Fr nur nach Abstprache, im Rahmen der vereinbarten Leistungen per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Shape Creators. Unberührt hiervon bleiben individuelle, schriftlich fixierte Vereinbarungen.
§ 4 Haftung

Shape Creators haftet für Schäden der Mitglieder nur, wenn von Shape Creators vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zu verantworten ist. Shape Creators schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht. Eine eventuelle Haftungsauschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Rahmenbedingungen und Vereinbarungen. Shape Creators haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung der Dienstleistung verfolgten Ziele.

Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Shape Creators vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Shape Creators übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Shape Creators um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen. Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum vereinbarten Trainingsort.

§ 5 Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung der ersten 10 Trainingseinheiten erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, im voraus. Der Klient erhält von Shape Creators eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Shape Creators behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkraftreten, schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Sonstige Kosten

Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen. Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z. B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart. Kauft Shape Creators im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Shape Creators.

§ 7 Verhinderung und Ausfall

Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen. In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

Die Betreuungszeiten für das Kleingruppentraining sind, sofern nicht anders festgelegt, zeitlich auf 10 Wochen beschränkt und den in diesem Zeitraum vereinbarten durch Shape Creators durchgeführten Trainingseinheiten. Sollte es dem Klienten nicht möglich sein an allen Trainingseinheiten teil zu nehmen, können für die verloren gegangene Trainingseinheit keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

§ 8 Ersatzansprüche

Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Shape Creators können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet. Gebuchte Einheiten bzw. voraus bezahlte Beträge können nicht zurück erstattet werden. Bei Kleingruppen- und Einzelbetreuung besteht jedoch die Möglichkeit diese nach Absprache mit der Geschäftsführung, unter Berücksichtigung vom bisherigen Aufwand, auf andere Personen zu übertragen. Bei Übertragung von Kleingruppen- und Einzelbetreuung und dem damit zusammenhängenden bereits erfolgtem Aufwand, behält sich Shape Creators vor, eine Entschädigungsgebühr in Höhe von 50–70% einzubehalten.

§ 9 Datenschutz

Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Shape Creators gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 10 Geheimhaltung

Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Shape Creators Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. Shape Creators hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

§ 11 Sonstige Vereinbarungen

Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB’s nichts anderes bestimmt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. Als Gerichtsstand wird Erlangen vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.